
Lebensmittelsicherheit
Wie wird sichergestellt, dass Lebensmittel in Deutschland sicher sind?
Wie funktioniert das System der Lebensmittelsicherheit in Deutschland?
Der Blick ins Marktregal offenbart es: Das Angebot an Lebensmitteln ist groß und vielfältig wie nie. Komplexe Produktionsketten und internationale Warenströme stellen immer neue Anforderungen an alle Beteiligten, um die Sicherheit der Lebensmittel auf hohem Niveau zu halten.
Viele Beteiligte – Lebensmittelunternehmen, Überwachungs- und Untersuchungsämter bis hin zu Bundes- und EU-Behörden – sorgen dafür, dass beim Verbraucher gesundheitlich unbedenkliche Produkte landen.
Aber wer macht eigentlich was? In unserem Erklärfilm erfahren Sie, wie Bund, Länder und die EU gemeinsam sicherstellen, dass Lebensmittel in Deutschland sicher sind.
Weitere Informationen zum System der Lebensmittelsicherheit in Deutschland finden Sie in unseren Themenflyern:
Wer kontrolliert Lebensmittel in Deutschland?
Für die Lebensmittelüberwachung sind in Deutschland die Bundesländer verantwortlich.
In den meisten Bundesländern ist die Organisation der Lebensmittelüberwachung in drei Stufen gegliedert:
- Auf oberster Stufe koordiniert das zuständige Ministerium die Überwachung.
- Darunter leisten die Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen die Fachaufsicht über die Überwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.
- Diese Ämter für Lebensmittel- und Veterinärüberwachung führen schließlich die Kontrollen vor Ort aus.
Zu den Internet-Auftritten der zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen der Länder gelangen Sie über die folgende Karte. Die Seiten öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster.

Wie erfahre ich von Lebensmitteln oder Produkten, die möglicherweise gesundheitsgefährdend sind?
Das Portal lebensmittelwarnung.de ist die offizielle Plattform von Bund und Ländern, die Verbraucherinnen und Verbraucher deutschlandweit über Rückrufe und sonstige relevante Meldungen in den Bereichen Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Mittel zum Tätowieren sowie Baby- und Kinderprodukte informiert.
Die zuständigen Behörden der 16 Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) publizieren hier im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Informationen zu Produkten, die möglicherweise gesundheitsgefährdend bzw. aus anderen Gründen für den Verzehr ungeeignet sind oder Verbraucherinnen und Verbraucher täuschen können.
Folgender Film bietet eine Vorschau zum Portal und seinen Möglichkeiten:
Die Inhalte des Portals lebensmittelwarnung.de stehen Ihnen auch in der App für Android und iOS zur Verfügung:
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Welche Rolle hat das BVL beim Portal lebensmittelwarnung.de?
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verantwortet die zentrale Projektsteuerung für lebensmittelwarnung.de. Das Portal und die App werden durch das BVL fachlich und administrativ betreut sowie technisch gepflegt. Weiterentwicklungen werden im Auftrag und in Abstimmung mit den Bundesländern umgesetzt. Das BVL koordiniert entsprechende Projektprozesse mit externen Dienstleistern.
Darüber hinaus erstellt und pflegt das BVL in Zusammenarbeit mit den Bundesländern redaktionelle Inhalte wie FAQ oder Glossarbeiträge und betreibt die Social-Media-Kanäle des Portals.
BVL-Quiz zum Portal lebensmittelwarnung.de
Welche Lebensmittel können eine Salmonelleninfektion auslösen? Bei welchen Lebensmitteln müssen Allergiker besonders aufpassen? Und welche Risiken können bei Verbraucherprodukten auftreten?
Testen Sie Ihr Wissen im Bereich Lebensmittelsicherheit in unserem Quiz!
Zum Spielen des Quiz öffnen Sie untenstehendes Fenster wenn möglich im Vollbildmodus und klicken sich durch die verschiedenen Fragen.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Lebensmittelsicherheit in Deutschland
Wer muss die Öffentlichkeit über gesundheitsgefährdende Produkte informieren?
Grundsätzlich liegt die Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit über gesundheitsgefährdende Produkte bei den verantwortlichen Unternehmen. Diese veröffentlichen ihre Rückrufe in der Regel im Internet, stellen Aushänge für den Einzelhandel zur Verfügung und/oder geben eine Presseinformation heraus.
Wenn ein Unternehmen seinen Verpflichtungen zum Rückruf von Produkten nicht nachkommt, kann die zuständige Behörde nach Anhörung des Unternehmens auch selbst vor gesundheitsgefährdenden Produkten warnen.
Quelle: BVL
Was sind die Gründe für Meldungen?
Mögliche Ursachen für den Rückruf eines Produktes können zum Beispiel sein:
- Krankheitserreger: Produkte können u.a. mit bestimmten Viren, Bakterien, Schimmelpilzen oder Parasiten kontaminiert sein. Diese können direkt oder durch gebildete Giftstoffe (Toxine) zu Krankheitssymptomen beim Menschen führen.
- Fremdkörper: Im Rahmen der Herstellung oder Verarbeitung kann es in seltenen Fällen trotz aller Vorsichtsmaßnahmen vorkommen, dass unerkannt Fremdkörper in ein Produkt gelangen. Diese können zum Beispiel aus Metall, Kunststoff, Glas oder Holz bestehen und bei Verzehr ein Verletzungsrisiko darstellen.
- Rückstände oder Kontaminationen: Produkte können durch unerwünschte Stoffe verunreinigt sein. Beispiele hierfür sind Pestizide, Schwermetalle, Tierarzneimittel oder auch Rückstände aus Verpackungen. Für einige Stoffe sind gesetzliche Höchstwerte festgelegt, andere Stoffe sind grundsätzlich verboten.
- Allergene und Unverträglichkeiten: Bei Allergien führen oft schon kleine Mengen einer eigentlich ungefährlichen Substanz zu einer Überreaktion des Immunsystems. Bei Unverträglichkeiten kommt es auch ohne eine immunologische Reaktion zu Beschwerden bei betroffenen Personen, z. B. weil dem Körper bestimmte Enzyme nicht zur Verfügung stehen, um gewisse Bestandteile der Nahrung zu verarbeiten. In beiden Fällen ist es für die Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig, dass Produkte mit korrekten Angaben zu allen Inhaltsstoffen versehen sind. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren.
- Sonstige Gründe für Rückrufe können beispielweise Insektenbefall, fehlerhafte Angaben zum Verbrauchs- oder Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), eine fehlerhafte Verpackung oder fehlende Kennzeichnung z. B. von gentechnisch veränderten Organismen sein.
Nicht in jedem Fall einer Meldung liegt eine direkte Gefahr für Verbraucherinnen oder Verbraucher vor. Häufig rufen Unternehmen Produkte vorsorglich zurück, um gesundheitliche Risiken auszuschließen.
Achten Sie bei Produktrückrufen stets auf Identifikationsmerkmale wie beispielsweise Chargen- oder Losnummer. Auf dem Portal lebensmittelwarnung.de finden Sie in der Detailansicht einer Meldung weitere Angaben zur Identifizierung eines betroffenen Produktes.
Ich habe Symptome. Was ist zu tun?
Sollten bei Ihnen oder Ihren Angehörigen Krankheitssymptome auftreten, wenden Sie sich bitte zeitnah an einen Arzt oder eine Ärztin. Erläutern Sie Ihre Symptome mit Hinweis auf das entsprechende Produkt. Ihre Ärzte besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Besondere Aufmerksamkeit ist geboten bei schwangeren Personen, Kindern, Menschen mit Immunsuppression oder Immunschwäche sowie bei Menschen, die im Lebensmittelbereich tätig sind.
Besteht der Verdacht, dass Ihre Krankheitssymptome durch ein Lebensmittel verursacht wurden, bewahren Sie, soweit möglich, die Verpackung und/oder Reste des Lebensmittels für labortechnische Untersuchungen auf.
Die Giftnotrufzentralen der Bundesländer beantworten rund um die Uhr Fragen zu Vergiftungen, geben Informationen zu Substanzen und erläutern Themen zur Vorbeugung und Behandlung von Vergiftungen.
Wo melde ich ein Produkt?
Haben Sie ein verdorbenes oder fehlerhaftes Produkt erworben, ist das Unternehmen oder die jeweilige Verkaufsstelle der erste Ansprechpartner. Lebensmittel können Sie normalerweise innerhalb des Verbrauchs- oder Mindesthaltbarkeitsdatums zurückgeben. Eventuell benötigen Sie einen Kaufbeleg, wenn Sie Ihr Geld erstattet haben möchten.
Sie haben auch die Möglichkeit, die zuständige Behörde oder die Verbraucherzentralen über einen Missstand zu informieren - vor allem, wenn Sie diesen häufiger bei einem bestimmten Lebensmittel oder einer bestimmten Verkaufsstelle beobachten. Zuständige Behörde für die Entgegennahme solcher Hinweise ist Ihre kommunale Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Wie erkenne ich ein betroffenes Produkt?
Das Portal lebensmittelwarnung.de stellt eine Vielzahl an Details zur Verfügung, um ein von einem Rückruf betroffenes Produkt zu erkennen.
Produktname und Abbildungen dienen dabei zur Ersterkennung eines Produktes.
Bitte beachten Sie, dass ein Rückruf nur auf die genannten Produkteinheiten (zum Beispiel Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), Verbrauchsdatum, Verpackungseinheit, Chargen- oder Losnummer) beschränkt ist.